BRANDSCHUTZ KONTROLLE "HORWER HALLE"

  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Die feuerpolizeiliche Sicherheitskontrolle stützt sich auf das Gesetz über den Feuerschutz vom 5. November 1957, die zugehörige Verordnung vom 16. Juni 1995 und die Weisungen der Gebäudeversicherung Luzern.
Ergänzende Bemerkungen / Vereinbarungen:

Gestützt auf § 3 und § 100 Abs. 3 des Gesetztes über den Feuerschutz (FSG) haben Feuerwehren, die zu Runden- und Wachdiensten herangezogen werden, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben die Befugnis, Kontrollen durchzuführen, notwendige Massnahmen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

Feuerwehren können zu Wachdiensten herangezogen werden, sofern es sich mit der Erfüllung ihrer Hilfeleistungspflicht vereinbaren lässt (§ 100 FSG). Der Aufwand für die Feuerwache geht zu Lasten des Betriebes / Veranstalters. Werden Feuerwehren zu Wachdiensten herangezogen, ist deren Aufwand zu entschädigen (§ 94 FSG).

Als verbindliche Weisungen der Gebäudeversicherung Luzern sind insbesondere zu beachten: Arbeitshilfe Brandschutz bei Anlässen (http://www.brandschutznachweis.ch/)

Aus dieser Brandschutzkontrolle können keine Haftungsansprüche gegenüber der kontrollierenden Person abgeleitet werden. Die Kontrolle ist lediglich eine Stichprobenkontrolle. Es besteht kein Anspruch auf die Erkennung sämtlicher Mängel.

Für die Sicherheit des Anlasses ist allein der Veranstalter verantwortlich.
ALLGEMEINE ANGABEN:
VERANTWORTLICHE PERSON:
BEWILLIGUNGEN, VERANTWORTLICHKEITEN, VERSICHERUNGEN, NOTFALL-KONZEPT:
Alle nötigen Bewilligungen sind vorhanden (Eigentümer, Gemeinde, Gastgewerbe und Gewerbepolizei) *
Die Verantwortlichkeit für die Veranstaltung und dessen Stellvertretung ist geregelt (SI-BE; SI-BE Stv.). *
Für die Veranstaltung ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden *
Ein Notfallkonzept wurde erstellt und die zuständigen Personen sind darüber informiert (Alarmieren, Retten, Löschen). *
Kontrollen und Wachen sind organisiert und über ihre Aufgaben instruiert? *
Rauchverbot in der Horwer Halle, es sind genügend Aschenbecher im Freien vorhanden und die Leerung in Blechbehälter während der Veranstaltung ist organisiert?. *
Die Beseitigung des Abfalls / Rauchresten während und nach der Veranstaltung ist organisiert? Diese müssen getrennt ins Freie gebracht werden!. *
Räume, welche nicht benutzt werden, sind für den Publikumsverkehr geschlossen (sofern nicht Bestandteil des Fluchtweges). *
Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste sind gewährleistet? *
Schriftliche Bewilligung für Feuerwerke bzw. Indoor Feuereffekt liegt vor (Datum und verantwortliche Person eintragen)?. *
FOYER (EINGANGSBEREICH)
Die eingereichten Pläne stimmen mit der Ausführung überein *
Eine allfällig notwendige Zutrittsregelung ist organisiert? (Kontrolle Ein- und Austritt) *
Die Anzahl Stühle in Reihe, Abstände zwischen den Stühlen sowie zwischen Tischenreihen, Bar Tischen etc. entsprechen den Vorschriften? *
Es sind genügend Ausgänge vorhanden und die Ausgangsbreite entspricht der zu erwartenden Personenzahl? Die max. zulässigen Fluchtweglängen werden eingehalten? Ausgänge sind frei sichtbar und begehbar, nicht versperrt und jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen, Fluchtwegsignalisationen und Notbeleuchtungen sind vorhanden und funktionieren *
Dekorationen sind einwandfrei befestigt und verdecken keine brandschutztechnischen Einrichtungen wie Brandmelder usw. Die Dekorationen entsprechen den Vorschriften? Proben wurden im Freien getestet und freigegeben? *
Löscheinrichtungen (Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher) sind vorhanden, bezeichnet und frei zugänglich?. *
FOYER EINGANGSBEREICH BILD 2
HALLE
Die eingereichten Pläne stimmen mit der Ausführung überein *
Die Anzahl Stühle in Reihe, Abstände zwischen den Stühlen sowie zwischen Tischenreihen etc. entsprechen den Vorschriften? *
Es sind genügend Ausgänge vorhanden und die Ausgangsbreite entspricht der zu erwartenden Personenzahl? Die max. zulässigen Fluchtweglängen werden eingehalten? Ausgänge sind frei sichtbar und begehbar, nicht versperrt und jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen, Fluchtwegsignalisationen und Notbeleuchtungen sind vorhanden und funktionieren *
Dekorationen sind einwandfrei befestigt und verdecken keine brandschutztechnischen Einrichtungen wie Brandmelder usw. Die Dekorationen entsprechen den Vorschriften? Proben wurden im Freien getestet und freigegeben? *
Löscheinrichtungen (Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher) sind vorhanden, bezeichnet und frei zugänglich?. *
HALLE BILD 2
HALLE BILD 3
KÜCHE, BUFETT, GRILL USW.:
Kochgelegenheiten sind nicht im Bereich von Ausgängen platziert? *
Flüssiggasinstallationen (Gasflaschen und Apparate) sind ausserhalb der Hauptnutzungen (Koch- oder Nebenzelte) aufgestellt? Gasgeräteprüfung vorhanden *
Löscheinrichtungen (Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher) sind vorhanden, bezeichnet und frei zugänglich?. *
AUSSENBEREICH:
Weitere Aussenbauten (Zelte, Festhütten, Grillstände) *
Die eingereichten Pläne stimmen mit der Ausführung überein *
Die Anzahl Stühle in Reihe, Abstände zwischen den Stühlen sowie zwischen Tischenreihen etc. entsprechen den Vorschriften? *
Es sind genügend Ausgänge vorhanden und die Ausgangsbreite entspricht der zu erwartenden Personenzahl? Die max. zulässigen Fluchtweglängen werden eingehalten? Ausgänge sind frei sichtbar und begehbar, nicht versperrt und jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen, Fluchtwegsignalisationen und Notbeleuchtungen sind vorhanden und funktionieren *
Dekorationen sind einwandfrei befestigt und verdecken keine brandschutztechnischen Einrichtungen wie Brandmelder usw. Die Dekorationen entsprechen den Vorschriften? Proben wurden im Freien getestet und freigegeben? *
Für die Beheizung dürfen keine transportablen Geräte eingesetzt werden. *
Löscheinrichtungen (Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher) sind vorhanden, bezeichnet und frei zugänglich?. *
AUSSENBEREICH BILD 2
AN KONTROLLE ANWESEND:
KONTROLLE DURCH:
MAIL BESTÄTIGUNG AN VERANSTALTER