Im Kanton Luzern gilt aktuell die grosse Waldbrandgefahr (Warnstufe 4) sowie ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter Abstand).
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im ganzen Kanton verboten.
28. Juli 2026
Auswirkungen
- Charakteristik: Humusschicht wird teilweise verbrannt, einzelne Kronenbrände möglich.
- Bekämpfung: Waldbrand nur mit modernen Geräten und Fachpersonal zu löschen.
Verhalten
- Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
- Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen!
Beschreibung Mess- und Prognosewerte
- Entstehung: Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen.
- Ausbreitungsgeschwindigkeit: in offenem Gelände gross, im Wald mittel.
Weitere Infos unter: https://www.meteoschweiz.admin.ch/wetter/gefahren/...