ABSOLUTES FEUERVERBOT IM FREIEN

Im Kantonsgebiet gilt ab dem 06. August die höchste Gefahrenstufe 5 (Sehr grosse Gefahr) für Waldbrand.

06. August 2026

Das absolute Feuerverbot im Freien beinhaltet folgende Regelungen:

  • Im ganzen Kanton Luzern ist es im Freien verboten, Feuer zu entfachen.
  • Das Feuerverbot gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle? und Einweggrills sowie Cheminées.
  • Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist verboten.
  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrill.
  • Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Weitere Infos unter: https://www.meteoschweiz.admin.ch/wetter/gefahren/...