Im Kantonsgebiet gilt ab dem 06. August die höchste Gefahrenstufe 5 (Sehr grosse Gefahr) für Waldbrand.
06. August 2026
Das absolute Feuerverbot im Freien beinhaltet folgende Regelungen:
- Im ganzen Kanton Luzern ist es im Freien verboten, Feuer zu entfachen.
- Das Feuerverbot gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle? und Einweggrills sowie Cheminées.
- Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist verboten.
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrill.
- Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.
Weitere Infos unter: https://www.meteoschweiz.admin.ch/wetter/gefahren/...