Organisation
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Jede Gemeinde ist verpflichtet, eine Feuerwehr zu organisieren und mit den notwendigen Einrichtungen und Geräten auszurüsten. | |
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| Der Feuerwehrdienst ist eine allgemeine Bürgerpflicht. Die Dienstpflicht erfasst alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde vom vollendeten 20. bis zum 50. Altersjahr. | |



