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Heime und Hotel


Im Auftrag der Gebäudeversicherung Luzern oder auf Wunsch von Heimen und Hotels, werden durch die Feuerwehr Horw Instruktionen auf dem Gemeindegebiet durchgeführt. Die Basis dazu bilden die baulichen Voraussetzungen. Diese sollen bei einem Brand die Stabilität der tragenden Gebäudeteile erhalten, die Ausbreitung von Flammen, Hitze und Rauch begrenzen, die Evakuierung von Personen aus dem Gefahrenbereich sicherstellen und einen erfolgreichen Lösch- und Rettungseinsatz ermöglichen.

Bilder: Feuerwehrübung Heim
Brandschutzvorschriften für Ihre Sicherheit

Die Gebäudeversicherung Luzern vollzieht als kantonale Brandschutzbehörde den Brandschutz und erlässt die nötigen Weisungen. Innerhalb der Gebäudeversicherung Luzern ist die Abteilung Technische Dienste für feuerpolizeiliche Beurteilungen und Bewilligungen sowie für behördliche Bau- und Betriebskontrollen zuständig. Die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Luzern stehen Planern, Bauherren und Gemeindebehörden für Beratungen unentgeltlich zur Verfügung.

Schweizweit verbindliche Brandschutzvorschriften

Grundlage für die feuerpolizeiliche Beurteilung und Bewilligung von Bauprojekten bilden die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF. Sie können auf der VKF-Website kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden.
 
 





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